Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehungen des Auftraggebers und dem Auftragnehmer, der Firma Sunshine Catering Service GmbH.
  2. Bei Vertragsabschluss erhält der Auftraggeber eine individuelle 6-stellige Kundennummer, die bei sämtlichem Schriftverkehr und Bestellungen, zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben bzw. zu verwenden ist. Der Vertragsabschluss ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Schulessen, der Verpflegung in der Kindertagesstätte oder einer anderen Art der Gemeinschaftsverpflegung auf Grundlage der Rahmenverträge, die der Auftragnehmer mit kommunalen Behörden oder berechtigten Institutionen abgeschlossen hat. Der Versorgungsvertrag beinhaltet keine tägliche Abnahmeverpflichtung.
  • Bestellungen können bis 12:00 Uhr des vorherigen Versorgungstages vorgenommen werden, d.h. am Freitag für den Montag
  • Im Krankheitsfall kann das Menü bis 08:00 Uhr für den gleichen Tag abgemeldet werden

Für Zu-, Um- und Abbestellungen gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten zum Kundenservice:
Email:  junior@sunshine-catering.de 
Service-Hotline:  03342-42 32 50

Bei jeder Stornierung sind die Kundennummer, der Name des Kindes sowie das Datum, an dem das Menü storniert werden soll, anzugeben. Nur wenn dies fristgerecht erfolgt, ist die Voraussetzung für die Rückverrechnung bzw. Rückvergütung der Abbestellung bei ausgeglichenem Kundenkonto gegeben.

Die Reaktivierung der Teilnahme am Essen erfolgt automatisch nach dem durch die Erziehungsberechtigten festgelegten Zeitraum oder durch die telefonische Wiederanmeldung über die Service-Hotline.

In Einrichtungen, in denen die Administration über die Kundenkarte erfolgt, ist der Besitz der Kundenkarte die Voraussetzung für die Teilnahme an der Verpflegung. Die Erstausgabe der Karten ist kostenfrei. Beim Verlust der Karte wird für die Ausstellung einer Ersatzkarte eine Gebühr von 5,00 € fällig. Um Missbrauch zu verhindern, ist der Verlust der Karte unmittelbar nach Bekanntwerden an den Auftraggeber per Mail oder über die Service-Hotline zu melden.

In Kindertagesstätten erfolgt die Auswahl der Menüs in Verantwortung der Einrichtung oder nach geltendem Vertrag. Die Bestellung erfolgt über die Leitung der Kindertagesstätte und die Abbestellung erfolgt auf Basis der geltenden Verträge. Die Bestellung erfolgt online oder schriftlich.

In der Schulversorgung erfolgt die Bestellung und Abbestellung individuell auf Grundlage der Onlinebestellungen, per Mail oder telefonisch durch die Erziehungsberechtigten.
Ausnahmen gibt es während der Ferien, die Ferienregelung ist Bestandteil der geltenden Verträge oder Leistungsbeschreibungen.

Dauerbesteller: Sie wählen bei der Anmeldung Ihres Kindes die Wochentage aus, an denen Ihr Kind regelmäßig mit Mittagessen versorgt werden soll. Somit wird automatisch eine Bestellung eines definierten Menüs für Ihr Kind an Schul-und Ferientagen (oder nach Vereinbarung mit dem Träger)  hinterlegt und es besteht für jeden Essenteilnehmer, auch bei vergessener Bestellung, immer die Möglichkeit, am Essen teilzunehmen. Diese Bestellung können Sie grundsätzlich werktags zuvor bis 12:00 Uhr umbestellen. Abbestellungen können im Krankheitsfall laut Ausschreibung vorgenommen werden. Das durch uns hinterlegte Menü wird Ihnen in Rechnung gestellt, wenn es durch Sie nicht rechtzeitig abbestellt wird.

Die rechtzeitige Abmeldung oder die Meldung eines möglichen Schul- oder Klassenwechsels erfolgt durch den Auftraggeber direkt bei der Firma Sunshine Catering Service GmbH.

  1. Verfahren bei Sonderkostformen für Kinder mit Ernährungseinschränkungen:
    Kinder, die unter einer von einem Facharzt diagnostizierten Allergie oder Nahrungsmittelunverträglichkeit leiden, erhalten ein Essen, welches die Nahrungseinschränkung entsprechend berücksichtigt. Die Voraussetzung ist die Vorlage eines Attestes eines Facharztes, welches die zu meidenden Lebensmittel ausweist. Das Sonder-Menü wird zu demselben Preis, wie das turnusmäßige Essen geliefert. Bei Nahrungsmittelallergien ist die wichtigste Therapieanforderung, das allergieauslösende Nahrungsmittel streng zu meiden. Vor allem, wenn schwere Allergiereaktionen mit Schockzuständen aufgetreten sind, reichen oft kleinste Nahrungsmittelmengen aus, um erneute Symptome auszulösen. Unsere Diät-Menüs für Kinder mit Nahrungsmittelallergie werden unter den Voraussetzungen einer Großküche mit größter Sorgfalt zubereitet, ausgeliefert und ausgegeben. Dabei kommen, entsprechend der Allergieformen, laktosefreie oder glutenfreie Lebensmittel zum Einsatz. Bei anderen Allergieformen werden die Lebensmittel, welche die entsprechenden Allergieträger enthalten, nicht eingesetzt. Ein Grenzwert von 20 ppm für Glutenträger kann jedoch unter den Bedingungen einer Großküche und einer dezentralen Ausgabe des Essens nicht grundsätzlich garantiert werden. Es kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass eine Übertragung von Spuren des Allergieträgers bei der Zubereitung erfolgt oder ein Vertauschen oder Verwechseln von Menüs oder Komponenten im Rahmen der Logistik oder der Ausgabe des Essens erfolgen kann.
    Deshalb sehen wir uns verpflichtet, Sie über die Risiken, die mit einer Versorgung Ihres Kindes, auch mit diätischer Ernährung verbunden sind, zu informieren und bitten Sie, unter Berücksichtigung der Ernährungseinschränkung Ihres Kindes, abzuwägen, ob Sie Ihr Kind an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen lassen wollen. Mit der Akzeptanz der AGB stimmen Sie der Verköstigung Ihres Kindes mit Sonderkostformen zu.
  2. Der Preis für die bestellte Versorgungsleistung errechnet sich entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Rahmenverträge mit den kommunalen Behörden oder entsprechenden Institutionen. Erfolgen durch die Behörden oder berechtigten Institutionen Änderungen des jeweiligen Kostenbeitrages bzw. der Berechnungsgrundlage werden diese unverzüglich nach Bekanntwerden dem Auftraggeber durch dem Auftragnehmer mitgeteilt und Bestandteil des bestehenden Vertrages. Soweit die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen auf Grundlage der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig vor Wirksamwerden den neuen Gegebenheiten angepasst werden können, werden durch die Auftragnehmer zu wenig gezahlte Beträge nachgefordert und ggf. zu viel gezahlte Beträge erstattet.
  3. Die Bezahlung des Essengeldes erfolgt, abhängig vom Rahmenvertrag, im Voraus oder Nachgang durch Bankeinzug bargeldlos ab dem 20. Kalendertag des Vormonats für alle bestellten Menüs des nächsten Monats, unter Abzug der Stornierungen und auf Basis der erfolgten Bestellungen. Erfolgen Nachbestellungen für einen bereits abgerechneten Monat, werden diese im Folgemonat nachberechnet. Für die Bezahlung des Essengeldes wird dem Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt. Die dafür erforderliche Gläubiger- Identifikationsnummer lautet DE95ZZZ00000155108 und die Mandatsreferenz entspricht der von uns bei Vertragsabschluss vergebenen Kundennummer. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Kosten der Banken für eventuelle Rücklastschriften, die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, sind von ihm zu erstatten.
    Für Schüler an Berliner Grundschulen bzw. der Klassenstufen 1-6 ist das Essen beitragsbefrei, hier erfolgt die Abrechnung über die Bezirksämter der Stadt Berlin.

Rechnungen, für die keine Einzugsermächtigung besteht, sind zwei Wochen nach Erstellungsdatum fällig.

Folgende Kontoverbindungen können Sie wählen:

Berliner Sparkasse                                                        IBAN  DE89 1005 0000 1773 5271 49

Berliner Sparkasse                                                        IBAN  DE40 1005 0000 1773 5236 66
Sparkasse Barnim                                                         IBAN  DE17 1705 2000 3800 4420 18

Alle Rechnungen sind online in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Sollte der Auftraggeber zusätzlich den Versand einer Rechnung für das Schul- bzw. Kitaessen oder einer Abbuchungsbestätigung für die Zahlung des bestellten Essengeldes wünschen, ist dies dem Auftragnehmer entsprechend bekannt zu geben. Bei erwünschter postalischer Zusendung von Rechnungen oder Kontoinformationen, erheben wir jeweils eine Bearbeitungspauschale von 4,50 €.

  1. Bei nicht fristgerechter oder fehlender Zahlung kann, im Sinne des Eigentumsvorbehaltes, die weitere Leistung verweigert oder eingestellt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Summen bleibt davon unberührt und kann bei der Nichterfüllung gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  2. Der privatrechtliche Vertrag gilt bis zum Ende der Rahmenvertragslaufzeit und verlängert sich automatisch bei Verlängerung der Rahmenvertragslaufzeit, wenn keine Kündigung unter Einhaltung der u. g. Kündigungsfrist durch den Auftraggeber erfolgt. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenverträge verliert der privatrechtliche Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer seine Gültigkeit, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
  3. Der privatrechtliche Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende vorzeitig bei der Firma Sunshine Catering Service GmbH gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  4. Datenschutz: Die Sunshine Catering Service GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
  5. Bei unvorhersehbaren Ereignissen, z.B. einer Havarie, die die Produktion und Logistik beeinträchtigen, behalten wir uns vor, kurzfristig ein anderes angemessenes Ersatzessen zu liefern, um unserem Versorgungsauftrag gerecht zu werden.
  6. Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen – Ihr Team der Sunshine Catering Service GmbH

Stand: Februar 2024

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