Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehungen des Auftraggebers und dem Auftragnehmer, der Firma Sunshine Catering Service GmbH.
2. Bei Vertragsabschluss erhält der Auftraggeber eine individuelle, 6-stellige Kundennummer, die bei sämtlichem Schriftverkehr und Bestellungen zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben ist. Der
Vertragsabschluss ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Schulessen, der Verpflegung in der Kindertagesstätte oder einer anderen Art der Gemeinschaftsverpflegung auf Grundlage der Rahmenverträge, die der
Auftragnehmer mit kommunalen Behörden oder berechtigten Institutionen abgeschlossen hat. Der Versorgungsvertrag beinhaltet keine tägliche Abnahmeverpflichtung.
Im Krankheitsfall kann das Menü in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr für den gleichen Tag abgemeldet werden.
Sonstige Stornierungen können in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr für den Folgetag vorgenommen werden.
Service-Hotline: 03342-42 32 50 Fax: 03342-42 32 51 Email: junior@sunshine-catering.de
Zusätzlich ist innerhalb und außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende unter der o. g. Service-Hotline ein Anrufbeantworter geschaltet, der jede Nachricht registriert. Bei jeder Stornierung sind die
Kundennummer, der Name des Kindes sowie das Tagesdatum, an dem das Menü storniert werden soll, anzugeben. Beim Einsatz von Essenmarken sind diese als Nachweis für die Nichtteilnahme an den
abgemeldeten Tagen spätestens mit Abgabe der nächsten Bestellung bei der Firma Sunshine Catering Service GmbH einzureichen. Nur wenn dies erfolgt, ist die Voraussetzung für die Rückverrechnung bzw.
Rückvergütung der Abbestellung bei ausgeglichenem Kundenkonto gegeben. Eine spätere Rücksendung kann aus organisatorischen Gründen nicht anerkannt werden.
Beim Einsatz der Sunshine-Kundenkarte (Erfassung über EAN-Code) erfolgt die sofortige Stornierung für die abgemeldeten Tage. Die Reaktivierung der Teilnahme am Essen erfolgt automatisch nach dem durch die
Eltern festgelegten Zeitraum oder durch die telefonische Wiederanmeldung über die Service-Hotline. In Einrichtungen, in denen die Administration über die Kundenkarte erfolgt, ist der Besitz der Kundenkarte die
Voraussetzung für die Teilnahme an der Verpflegung. Die Erstausgabe der Karten ist kostenfrei. Beim Verlust der Karte wird für die Ausstellung einer Ersatzkarte eine Gebühr von 5,00 € fällig. Um Missbrauch zu
verhindern, ist der Verlust der Karte unmittelbar an den Auftraggeber über die Service-Hotline zu melden. Bei den auf den Kundenkarten ausgewiesenen Nummern sind die erste und letzte Ziffer nicht Bestandteil der
Kundennummer. Die Kundennummer ist auf den Bestellungen nur 6-stellig anzugeben. Die erste und letzte Ziffer sind organisatorisch notwendige, interne Prüfziffern.
3. In Kindertagesstätten erfolgt die Auswahl der Menüs in Verantwortung der Einrichtung. Die Bestellung erfolgt über die Leitung der Kindertagesstätte.
4. In der Schulversorgung erfolgt die Bestellung individuell auf Grundlage der monatlich von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Bestellformulare. Ist die Kennzeichnung der Menüs auf der Bestellkarte für
einen Tag durch Mehrfachankreuzung nicht eindeutig zuzuordnen, wird in diesem Fall von der Lieferung des Menü 1 ausgegangen. Die für die Online-Bestellung notwendige individuelle PIN-Nr. ist vom Auftraggeber
direkt bei der o. g. Service-Hotline persönlich zu erfragen.
5. Die Essenmarken in der Schulversorgung werden dem Essenteilnehmer rechtzeitig vor Beginn des entsprechenden Monats über die Essenausgabe zur Verfügung gestellt. Dies trifft nicht auf Einrichtungen zu, die
an der Versorgung ohne Essenmarken teilnehmen. Die Kundenkarten werden ebenfalls durch das Servicepersonal ausgereicht. Der Erhalt ist durch Unterschrift zu quittieren.
6. Das Abonnement gilt ausschließlich an der im Vertrag aufgeführten Schule oder Kindertagesstätte. Ein eventueller Schul- oder auch Klassenwechsel muss aus organisatorischen Gründen bei der Firma Sunshine
Catering Service GmbH rechtzeitig angezeigt werden.
7. Verfahren bei Sonderkostformen für Kinder mit Ernährungseinschränkungen
Kinder, die unter einer, von einem Facharzt diagnostizierten Allergie oder Nahrungsmittelunverträglichkeit leiden, erhalten ein Essen, welches die Nahrungseinschränkung entsprechend berücksichtigt. Die
Voraussetzung ist die Vorlage eines Attestes eines Facharztes, welches die zu meidenden Lebensmittel ausweist. Das Sonder-Menü wird zum selben Preis, wie das turnusmäßige Essen geliefert. Bei
Nahrungsmittelallergien ist die wichtigste Therapieanforderung, das allergieauslösende Nahrungsmittel streng zu meiden. Vor allem, wenn schwere Allergiereaktionen mit Schockzuständen aufgetreten sind,
reichen oft kleinste Nahrungsmittelmengen aus, um erneute Symptome auszulösen. Unsere Diät-Menüs für Kinder mit Nahrungsmittelallergie werden unter den Voraussetzungen einer Großküche mit größter Sorgfalt
zubereitet, ausgeliefert und ausgegeben. Dabei kommen, entsprechend der Allergieformen, laktosefreie oder glutenfreie Lebensmittel zum Einsatz. Bei anderen Allergieformen werden die Lebensmittel, welche die
entsprechenden Allergieträger enthalten, nicht eingesetzt. Ein Grenzwert von 20 ppm für Glutenträger kann jedoch unter den Bedingungen einer Großküche und einer dezentralen Ausgabe des Essens nicht
grundsätzlich garantiert werden. Trotz Schulungen, Belehrungen und Kontrollen unserer Mitarbeiter, bezüglich der Zubereitung von Sondermenüs, kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass
– eine Übertragung von Spuren des Allergieträgers bei der Zubereitung erfolgt,
– ein Vertauschen oder Verwechseln von Menüs oder Komponenten im Rahmen der Logistik oder der Ausgabe des Essens, nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.
– bei Kreuz – und Mehrfachallergien eine gewisse Eintönigkeit der Speisenfolge eintreten kann, da dem individuellen Eingehen auf die speziellen Anforderungen des Kindes, in einer Großküche, Grenzen gesetzt sind.
Deshalb sehen wir uns verpflichtet, Sie über die Risiken, die mit einer Versorgung Ihres Kindes, auch mit diätischer Ernährung verbunden sind, zu informieren und bitten Sie unter Berücksichtigung der
Ernährungseinschränkung Ihres Kindes abzuwägen, ob Sie Ihr Kind an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen lassen wollen. Mit der Akzeptanz der AGB stimmen Sie der Verköstigung Ihres Kindes mit
Sonderkostformen zu.
8. Der Preis für die bestellte Versorgungsleistung errechnet sich entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Rahmenverträge mit den kommunalen Behörden oder entsprechenden Institutionen. Erfolgen durch
die Behörden oder berechtigten Institutionen Änderungen des jeweiligen Kostenbeitrages bzw. der Berechnungsgrundlage werden diese unverzüglich nach Bekannt werden dem Auftraggeber durch dem
Auftragnehmer mitgeteilt und Bestandteil des bestehenden Vertrages. Soweit die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen auf Grundlage der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig vor Wirksamwerden den neuen
Gegebenheiten angepasst werden können, werden durch die Auftragnehmer zu wenig gezahlte Beträge nachgefordert und ggf. zu viel gezahlte Beträge erstattet.
9. Die Bezahlung des Essengeldes erfolgt im Voraus ohne gesonderte Rechnungslegung durch Bankeinzug bargeldlos ab dem 20. Kalendertag des Vormonats für alle bestellten Menüs des nächsten Monats unter
Abzug der Stornierungen, zu denen die entsprechenden Essenmarken eingereicht wurden (siehe auch Punkt 2). Erfolgen Nachbestellungen für einen bereits abgerechneten Monat werden diese im Folgemonat
nachberechnet. Für die Bezahlung des Essengeldes wird dem Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt. Bereits früher erteilte Einzugsermächtigungen werden ab dem
01.02.2014 als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt. Die dafür erforderliche Gläubiger- Identifikationsnummer lautet DE95ZZZ00000155108 und die Mandatsreferenz entspricht der von uns bei Vertragsabschluss
vergebenen Kundennummer. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Kosten der Banken für eventuelle Rücklastschriften (z. Zt. bis zu 8,11 € je nach
Kreditinstitut), die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, sind von ihm zu erstatten.
Nur in Ausnahmefällen und ausschließlich auf schriftlichen Antrag bei der Sunshine Catering Service GmbH ist die Bezahlung des Essengeldes im Überweisungsverfahren möglich. Ab 01.02.2014 wird auf das neue
SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Ab 01.02.2016 steht für Überweisungen nur noch die IBAN-Nummer zur Verfügung, da die Übergangsregelung für Privatverbraucher ausläuft. Dabei ist der Zahlbetrag auf Grundlage
der bestellten Essen und des für die Einrichtung vereinbarten Preises eigenständig zu ermitteln unter Abzug der Stornierungen, zu denen die entsprechenden Essenmarken eingereicht wurden.
Die ausgefüllte Bestellkarte in der Schulspeisung zählt dabei als Rechnung. Der Betrag ist bis zum 20. des Vormonats auf eines der genannten Konten der Firma Sunshine Catering Service GmbH zu überweisen.
Gleiches gilt für die Versorgung in Kindertagesstätten, jedoch ist die Zahlung bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats fällig, errechnet auf der Basis des für die Kindertagesstätte vereinbarten Preises und der Anzahl
der Anwesenheitstage.
Berliner Sparkasse BLZ 100 500 00 Kto.-Nr.: 177 352 7149 IBAN DE89 1005 0000 1773 5271 49
Sparkasse Barnim BLZ 170 520 00 Kto.-Nr.: 380 044 2018 IBAN DE17 1705 2000 3800 4420 18
Mittelbrandenburgische Sparkasse BLZ 160 500 00 Kto.-Nr.: 352 400 2284 IBAN DE23 1605 0000 3524 0022 84
Sollte der Auftraggeber zusätzlich monatlich eine Rechnung oder Abbuchungsbestätigung für die Zahlung des bestellten Essengeldes wünschen, ist dies dem Auftragnehmer entsprechend bekannt zu geben. Bei
erwünschter postalischer Zusendung von Rechnungen oder Kontoinformationen, erheben wir jeweils eine Bearbeitungspauschale von 3,50 €.
10. Bei nicht fristgerechter oder fehlender Zahlung kann im Sinne des Eigentumsvorbehaltes die weitere Leistung verweigert oder eingestellt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Summen bleibt
davon unberührt und kann bei der Nichterfüllung gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
11. Der Vertrag gilt bis zum Ende der Rahmenvertragslaufzeit und verlängert sich automatisch bei Verlängerung der Rahmenvertragslaufzeit, wenn keine Kündigung unter Einhaltung der u. g. Kündigungsfrist durch
den Auftraggeber erfolgt. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenverträge verliert der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern seine Gültigkeit, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung
bedarf.
12. Der privatrechtliche Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende vorzeitig bei der Firma Sunshine Catering Service GmbH gekündigt werden. Eine Kündigung des
Subventionsmodells (gilt nur in Berlin) ist nur zum Schuljahresende (jeweils zum 31.07.) mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
13. Datenschutz: Die Sunshine Catering Service GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten
(beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
14. Newsletter / Kundeninformation: Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit
widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere Kosten als die Übermittlungskosten (z. B. Portokosten) entstehen.
15. Gerichtstand ist Frankfurt (Oder).
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen – Sunshine Catering Service GmbH